Vergiftung / Intoxikation
Akute Vergiftung durch Medikamente, Chemikalien oder andere Substanzen.
Akute Vergiftung durch Medikamente, Chemikalien oder andere Substanzen.
Erkennungszeichen
- Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen
- Bewusstseinsveränderung (Verwirrtheit bis Bewusstlosigkeit)
- Atem-/Kreislaufveränderungen (je nach Substanz)
- Auffälliger Geruch (z. B. nach Alkohol, Chemikalien), Verätzungsspuren im Mundbereich
- Auffindesituation mit Hinweisen (leere Tabletten-/Medikamentenpackungen, offene Chemikalienbehälter)
- Pupillenveränderungen (eng oder weit, je nach Substanz)
Sofortmaßnahmen
- Eigenschutz beachten (z. B. bei Gasen/Dämpfen, Handschuhe bei Kontaktgiften)
- Bewusstseinslage und Vitalzeichen prüfen
- Auffindesituation sichern, Substanz/Verpackung wenn möglich identifizieren (wichtig für die Behandlung)
- Giftinformationszentrale bzw. Arzt/Notarzt kontaktieren, Substanz und Menge (soweit bekannt) mitteilen
- Bei Bewusstlosigkeit mit erhaltener Atmung: stabile Seitenlage
- Bei Ateminsuffizienz/Kreislaufstillstand: Basismaßnahmen der Reanimation einleiten
- Reste von Substanz/Erbrochenem für die spätere Analyse sichern, wenn möglich
Was NICHT tun
- Kein Erbrechen auslösen ohne ausdrückliche ärztliche/Giftnotruf-Anweisung (Gefahr bei Verätzungen oder Aspiration)
- Keine Milch oder andere Hausmittel ungeprüft verabreichen
- Bewusstlose Person nicht in Rückenlage belassen (Aspirationsgefahr)
- Verpackungen/Reste der Substanz nicht vorschnell entsorgen (wichtige Information für die Behandlung)
Verständigung
Sofortige Kontaktaufnahme mit der Giftinformationszentrale und/oder Arzt/Notarzt bei jedem Verdacht auf eine Vergiftung, unter Angabe von Substanz, Menge und Zeitpunkt soweit bekannt.
Eselsbrücke
Sichern statt spülen — Substanz und Verpackung sichern, kein Erbrechen ohne ärztliche Anweisung provozieren.
Merksatz
Nicht jede Vergiftung sieht dramatisch aus — bei unklarer Bewusstseinsveränderung immer auch an eine mögliche Intoxikation denken.
Prüfungswissen
Klassischer Prüfungsfehler: Bei Verdacht auf Vergiftung reflexartig Erbrechen auslösen. Bei ätzenden Substanzen (Säuren, Laugen) verursacht das Erbrechen zusätzliche Schädigung der Speiseröhre und erhöht die Aspirationsgefahr — Erbrechen wird nur nach ausdrücklicher Anweisung der Giftinformationszentrale ausgelöst.
Zusammenfassung
Bei Verdacht auf Vergiftung stehen Eigenschutz, Sicherung der Substanz und die sofortige Kontaktaufnahme mit der Giftinformationszentrale bzw. Arzt/Notarzt im Vordergrund. Erbrechen wird nur nach fachlicher Anweisung ausgelöst, bewusstlose Personen mit erhaltener Atmung werden in stabiler Seitenlage gelagert.
Praxisfall
Situation: Du findest eine Bewohnerin verwirrt neben einer leeren Tablettenpackung liegen, sie reagiert verlangsamt auf Ansprache.
Frage: Was tust du?
Musterantwort: Vitalzeichen und Bewusstsein prüfen, Verpackung sichern, Giftinformationszentrale/Arzt kontaktieren und Substanz mitteilen, bei erhaltener Atmung stabile Seitenlage, kein Erbrechen ohne Anweisung auslösen, engmaschig überwachen.
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